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7 HAFTUNG DES HOTELS
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser
Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der
Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder
sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies
einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des Hotels.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels bzw. das für D- 66994 Dahn zuständige Gericht.
8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.