Page 2 - AGB
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Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern
gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer
und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,
die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in
Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6
oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden
eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6
für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche
nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Das Übernachtungsentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer
ausdrücklichen Vereinbarung per vom Hotel akzeptierter und mitgeteilter Kreditkarte,
Bankeinzug, Rechnung oder in Bar bei Anreise zu entrichten. Der Kunde erteilt dem Hotel
dazu bei der Buchung der Leistung die Einzugsermächtigung für das Bankkonto oder die
Belastungsermächtigung/Autorisierung für das Kreditkartenkonto. Das gilt insbesondere für
Reservierungen per Kreditkarte über weltweite Online Hotelreservierungssysteme, bei
denen
keine persönliche Unterschrift vorliegt. Diese Regelung betrifft auch die Belastung laut Ziffer
4.3 im Falle einer Stornierung oder No Show.
3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.