Page 2 - AGB
P. 2

Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
               Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
               Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern
               gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
               Monate überschreitet.
               3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
               Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
               Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer
               und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
               3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der
               Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger
               Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,
               die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei
               Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem
               Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
               vorbehalten.
               3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
               Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
               verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in
               Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
               Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
               3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
               Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
               Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6
               oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
               zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
               3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden
               eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6
               für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche
               nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
               3.9 Das Übernachtungsentgelt für den gesamten Aufenthalt ist vorbehaltlich einer
               ausdrücklichen Vereinbarung per vom Hotel akzeptierter und mitgeteilter Kreditkarte,
               Bankeinzug, Rechnung oder in Bar bei Anreise zu entrichten. Der Kunde erteilt dem Hotel
               dazu bei der Buchung der Leistung die Einzugsermächtigung für das Bankkonto oder die
               Belastungsermächtigung/Autorisierung für das Kreditkartenkonto. Das gilt insbesondere für
               Reservierungen per Kreditkarte über weltweite Online Hotelreservierungssysteme, bei
               denen
               keine persönliche Unterschrift vorliegt. Diese Regelung betrifft auch die Belastung laut Ziffer
               4.3 im Falle einer Stornierung oder No Show.
               3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber
               einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
   1   2   3   4   5