Page 4 - AGB
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Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
                      Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
                     der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
                     ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

               5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
               Schadensersatz.

               6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
               6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
               dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
               6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
               Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
               6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
               geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
               Räumung
               des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen
               Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche
               des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem
               Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
               6.4 Im gesamten Hotel sind Feuer, offene Flammen und Rauchen verboten. Das Rauchen ist
               in explizit dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Das Hotel ist berechtigt dem Kunden bei
               einem Verstoß gegen das Rauchverbot, insbesondere im Zimmer, die Kosten für die
               Reinigung in Höhe von pauschal 150 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Hotel bleibt der
               Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Wird durch unerlaubtes Rauchen, Feuer
               oder
               offene Flammen oder durch andere fahrlässige Handlungen die Brandmeldeanlage
               ausgelöst,
               hat der Kunde alle dadurch verursachten Kosten zu tragen
               6.5 Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer in einem ordentlichen und unbeschädigten
               Zustand zurückzugeben. Eine Reinigung des Zimmers ist nicht erforderlich. Jedoch behält
               sich das Hotel vor, eine Sonderreinigungs- bzw. Instandsetzungsgebühr bei übermäßiger
               Verunreinigung oder Beschädigung in Rechnung zu stellen. Eine übermäßige Verunreinigung
               liegt beispielsweise bei Verschmutzung durch Erbrochenes, Bemalung der Inneneinrichtung
               oder ähnlichen Fällen vor. Die Gebühr beträgt pauschal 150 Euro. Dem Hotel bleibt der
               Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
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