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Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit
dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten
Räumung
des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche
des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem
Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Im gesamten Hotel sind Feuer, offene Flammen und Rauchen verboten. Das Rauchen ist
in explizit dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. Das Hotel ist berechtigt dem Kunden bei
einem Verstoß gegen das Rauchverbot, insbesondere im Zimmer, die Kosten für die
Reinigung in Höhe von pauschal 150 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Wird durch unerlaubtes Rauchen, Feuer
oder
offene Flammen oder durch andere fahrlässige Handlungen die Brandmeldeanlage
ausgelöst,
hat der Kunde alle dadurch verursachten Kosten zu tragen
6.5 Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer in einem ordentlichen und unbeschädigten
Zustand zurückzugeben. Eine Reinigung des Zimmers ist nicht erforderlich. Jedoch behält
sich das Hotel vor, eine Sonderreinigungs- bzw. Instandsetzungsgebühr bei übermäßiger
Verunreinigung oder Beschädigung in Rechnung zu stellen. Eine übermäßige Verunreinigung
liegt beispielsweise bei Verschmutzung durch Erbrochenes, Bemalung der Inneneinrichtung
oder ähnlichen Fällen vor. Die Gebühr beträgt pauschal 150 Euro. Dem Hotel bleibt der
Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.