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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN
               HOTELAUFNAHMEVERTRAG

               1 GELTUNGSBEREICH
               1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
               Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
               erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der
               Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
               Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
               1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
               anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
               Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht
               Verbraucher ist.
               1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
               ausdrücklich vereinbart wurde.

               2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
               2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme
               des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die
               Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
               2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
               gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in
               fünf
               Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder
               der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren Kenntnisunabhängig in zehn
               Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer
               vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

               3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
               3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
               vereinbarten Leistungen zu erbringen.
               3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
               genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Hotels zu
               zahlen.
               Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch
               Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
               3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
               Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
               Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum
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